Wahnsinn - ich hab grad auf Amazon nachgeschaut, was eine 6900XT dort so kostet: die günstigste beginnt bei € 1.999,- und die Preise gehen bis knapp 2.700,- Euro rauf.
Diese Preise erfüllen schon den Tatbestand des Wuchers!
Hab das in einer Rezension gefunden und kopiert:
Liegt bei einem Handel oder einer Dienstleistung ein auffälliges Missverhältnis zwischen der erbrachten Leistung und der Gegenleistung vor, spricht der Jurist von einem sittenwidrigen Rechtsgeschäft. Zum Wucher wird dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) erst, wenn bei dem Kunden eine Schwächesituation vorliegt und diese vom Händler oder Dienstleister bewusst ausgenutzt wird. Im Allgemeinen ist ein auffälliges Missverhältnis dann anzunehmen, wenn die Gegenleistung den tatsächlichen Wert der Leistung um 100 Prozent überschreitet. Maßgeblich sind – wie so oft in der Rechtsprechung – die genauen Umstände des Einzelfalls.
Ein Rechtsgeschäft, das gegen § 138 Absatz 2 BGB verstößt, ist nichtig. Zudem kann eine Straftat gemäß § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegen, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. In besonders schweren Fällen ist laut § 291 Abs. 2 StGB sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich. So ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt, die Tat gewerbsmäßig begeht oder sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen lässt.