Also doch übertaktet.
Naja, also was mir auffällt, daß ist, daß dieser Kühler sehr niedrig ist. 6,5cm - das ist praktisch, um im Gehäuse herumzufummeln. Da aber der Lüfter die Hälfte dieser Höhe einnimmt, ist der eigentliche Kühlkörper bloß um die 3,5cm hoch. Viel ist das nicht.
Falls es zu keinen Abstürzen kommt, dann ist das schwierig, einen Sachmangel geltend zu machen. Weil welcher Mangel tritt denn auf? Die Prozessortemperatur ist zu hoch!? Wenn alles läuft, dann ist es kein Mangel. Das heißt jetzt nicht, daß du dich nicht an den Verkäufer wenden darfst. Es heißt nur, daß ein Mangel vorliegen muß, weil sonst hast du ja keinen Anspruch auf irgendwas.