Aufstellung eines rentners - Hilfe

der allgäuer

Ehrenmitglied
Supporter
Okt 15, 2019
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ja, gerichtsurteile, gesetzestext o.ä.
du musst doch so eine aussage belegen können, und nicht einfach so eine aussage tätigen.
mir gehts um die behauptung, dass sobald die verpackung geöffnet ist, es keine neuware mehr ist.
es geht um technische artikel, nicht um lebensmittel.
 

notcamora

Stammgast II
Feb 21, 2020
353
108
Merkste noch wat?
Dass ist doch wohl selbstverständlich!
Findest du es okay wenn dir jemand ein Smartphone ohne Folie, eine GPU mit zerschnittenen Siegel oder XY als NEU verkauft?
Dafür sind besagte Dinge doch da.
 
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der allgäuer

Ehrenmitglied
Supporter
Okt 15, 2019
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du hast von geöffneter verpackung geschrieben, nicht von benutzten artikel. wenn nur die verpackung geöffnet ist, das gerät aber noch unbenutzt ist.
darauf will ich hinaus.
 

der allgäuer

Ehrenmitglied
Supporter
Okt 15, 2019
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eben für diese behauptung möchte ich belege, sprich gesetzestext, gerichtsurteil oder ähnliches.
 

andyt1909

Ehrenmitglied
Com. Redakteur
Aug 13, 2019
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du hast von geöffneter verpackung geschrieben, nicht von benutzten artikel. wenn nur die verpackung geöffnet ist, das gerät aber noch unbenutzt ist.
darauf will ich hinaus.
Die Rücksendung der Ware ist im Online-Handel ein durchaus häufiger Fall. Darf der Händler denn – um bei dem ersten Beispiel zu bleiben – das Laptop noch einmal als neu anbieten, wenn der Kunde es benutzt hat? Auch wenn es nur zu Testzwecken war?
Dineiger: Ist die Sache allerdings schon einmal in Gebrauch gewesen, so ist sie nach dem Begriffsverständnis nicht mehr unbedingt als neu anzusehen. Dies kann durchaus einen Sachmangel begründen. Das heißt: der nächste Käufer kann durchaus bemängeln, dass ihm ein gebrauchtes Gerät als neu verkauft wurde. Entscheidend ist natürlich, wie man "in Gebrauch" definiert. Bei einem Testlauf eines Gerätes, wie im Beispiel eines Laptops, ist der Fall sicher grenzwertig. Besteht der Testlauf in einem einmaligen Einschalten und wieder Ausschalten des Geräts, so ist das Gerät damit ist sicher noch als neu anzusehen. Liegt ein Gebrauch von einiger Dauer vor, kann es begriffslogisch gar nicht mehr neu sein.

Für die klassischen Fälle wie den Möbelkauf oder Autokauf finden sich dazu definierte Fallgruppen. Für einen Laptop gibt es diese Klassifizierung noch nicht. Hier kommt es im Wesentlichen auf die Einzelfallbetrachtung an.

Wo genau liegt denn die gesetzliche Grenze zwischen neu und gebraucht?
Dineiger: Eine gesetzliche Definition oder eindeutige Grenzen gibt es in der Rechtsprechung nicht. Das BGB setzt die Begriffe "neue" und "gebrauchte" Sachen voraus, definiert sie aber nicht. Auch die Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union, die so genannte Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, definiert diese Begriffe nicht.

Die Rechtsprechung verwendet die Formel, dass eine Sache dann neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist (so das OLG Zweibrücken im Jahre 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war.

Müssen Händler Produkte, die ein anderer Kunde bereits getestet hat, entsprechend kennzeichnen und auch günstiger anbieten?
Dineiger: Für diese Frage wird wieder nach der Qualität des Testes zu fragen sein. Besteht der Test darin, dass Gerät einmalig einzuschalten und sodann wieder auszuschalten, liegt nach dem Verständnis der Rechtsprechung kein Gebrauch vor. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht des Händlers ist dann nicht anzunehmen.

Liegt allerdings ein Gebrauch von einiger Dauer vor, so muss der Händler eine entsprechende Kennzeichnung vornehmen bzw. hat eine entsprechende Offenbarungspflicht. Bietet er dann nämlich das Gerät als neu oder fabrikneu an, so weicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (neu) von der tatsächlichen Beschaffenheit (gebraucht) ab, mit der Folge, dass die Sache dann mangelhaft ist und das Mängelgewährleistungsrecht Anwendung findet.

Was genau kann passieren, wenn der Verbraucher ein neues Gerät kauft und feststellt, dass damit schon mal gearbeitet wurde?
Dineiger: Steht ein solcher Sachmangel fest, so hat der Verbraucher nach dem Gesetz folgende Rechte: Er kann nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen, also Übersendung bzw. Zurverfügungstellung einer mangelfreien Sache oder aber Beseitigung des Mangels. Entscheidend ist, dass der Verkäufer hier die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat. Der Verkäufer kann sich allerdings weigern, Nacherfüllung zu leisten, wenn sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Alternativ kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, also die Sache zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Alternativ kann der Käufer auch sein Recht auf Minderung geltend machen. Er kann sich also darauf berufen, dass der Kaufpreis entsprechend der Schwere des Mangels zu reduzieren ist.

Zuletzt kann der Käufer allerdings auch Schadensersatz fordern. Hierbei gibt es den großen Schadensersatz oder den kleinen Schadensersatz, der sich im Wesentlichen im Verzugsschaden erschöpft.

Dies sind die Rechte, die der Käufer aus dem Gesetz hat. Verkäufer und Käufer sind allerdings nicht gehindert, anderweitige Vereinbarungen zu treffen. Die Grenze beim Verbrauchsgüterkauf liegt allerdings darin, dass eine Vereinbarung, die den Käufer ungünstiger stellt als das Gesetz, nicht zulässig ist. Eine günstigere Vereinbarung für den Käufer ist allerdings jederzeit möglich. Hierunter fällt vor allem die Vereinbarung einer Garantie, einer zusätzlichen Garantie oder einer verlängerten Garantie.

Quelle: Heise
Im wesentlichen bedeutet das, dass wenn ein Händler nicht zweifelsfrei feststellen kann, dass ein retournierter Artikel nur ausgepackt und nicht genutzt oder im Beispiel des Laptops maximal einmal an- und wieder ausgeschaltet wurde, muss er den Artikel als gebraucht / nicht mehr neuwertig kennzeichnen, weil er sonst keine Rechtssicherheit hat und dann bei einem anschließenden Verkauf die Geltendmachung eines Sachmangels durch den nächsten Käufer riskiert.

Da es zum einen insbesondere im Hardware Bereich Artikel gibt, denen man nicht ansehen kann, ob- und wie intensiv sie genutzt wurden (oder nicht) und zum anderen Online Händler, selbst wenn es die Möglichkeit gäbe, überhaupt nicht die zeitlichen und logistischen Kapazitäten besitzen bei jeder Retoure einzuschätzen, ob sie denn nun noch als neu deklariert werden kann oder nicht, werden Retouren halt in den meisten Fällen nicht mehr als neu verkauft.

Amazon ist da rigoros. Kleinkram wird vernichtet, andere Sachen kommen als Warehouse Deals vergünstigt ins Outlet.
 
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der allgäuer

Ehrenmitglied
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Okt 15, 2019
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um das geht es nicht, es geht nur um die geöffnete verpackung, ohne dass das gerät entnommen oder gebraucht wurde.
 

andyt1909

Ehrenmitglied
Com. Redakteur
Aug 13, 2019
3.779
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Doch, genau darum geht es.

ohne dass das gerät entnommen oder gebraucht wurde.
Genau das kannst du bei geöffneter Verpackung nicht zweifelsfrei feststellen. Zumindest nicht, wenn du kein drittes, sehendes Auge hast.

Aber weil das dem Thema nicht gerade weiterhilft und stark ins Off Topic abdriftet, würde ich vorschlagen, dass wir es jetzt dabei belassen.
 
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der allgäuer

Ehrenmitglied
Supporter
Okt 15, 2019
3.778
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das sieht man doch, ob das gerät entnommen wurde. da reichen 2 augen.
meinetwegen kann man es dabei belassen, zeigt leider nur, dass man hier behauptungen aufstellen kann, ohne diese belegen zu müssen.
seriös geht anders.
 

hanswurscht

Stammgast I
Apr 2, 2020
210
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Ich würde mir jetzt sofort diesen Deal bestellen anstatt SATA+SSD:
 

Diani

Ehrenmitglied
Supporter
Jan 13, 2019
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Also ich kenne das aus dem Einzelhandel das auch oft Verpackungen und jaaa auch Siegel aufgemacht werden um eigene Garantieaufkleber aufzubringen.

Zudem gab es doch bei Amazon Mal die Problematik das Prozessoren bestellt wurden und andere zurück geschickt wurden da kam dann einfach Mal nen FX6600 bei dir an anstatt dem ryzen.
Wenn die Ware nicht eindeutig als benutzt oder ein Hygiene Gegenstand ist wird jeder Einzelhandler die warscheinlich wieder ins Regal stellen^^
 
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