Kein Bild mehr

Nobbi56

Ehrenmitglied
Feb 8, 2022
5.884
2.036
Na ja, Garantie bedeutet ja, dass der Hersteller kostenlos ein defektes Geröät repariert oder austauscht. In aller Regel werden die Hersteller, da sie dadurch Kosten haben, erst mal prüfen, ob auch wirklich ein Defekt vorliegt. Deshalb würde ich - auch aus Gründend er Fiarnis - keine Komponenten einsenden, die einwandfrei funktioniert.

Wie Intel das bei den potentiell von zu hoher Spannung und dadurch verursachten Instabilitäten und /oder vorschneller Alterung betroffenen Raptor Lake CPUs handhabt, weiß ich wie gesagt nbicht (wei0ß vermutlich niemand...). Es muss auch ein vorgeschriebenes Verfahren engehalteen werden und insbes. Angaben zum Defekt gemahct werden:


Wenn du da jetzt schreiben würdest "CPU wird zu heiß", werden sie sehr wahrscheinlich die Garantie ablehnen mit dem Hinweis, dass die Kühlung nicht ausreicht - was ja auch erstmal stimmt. Daher müsstest du schon genauer angeben, wie sich der Defekt äußert. Da müsstest du im Zweifel nochmal den Bekannten fragen, wie er denn festgestellt hat, dass die CPU überhaupt defekt sei. Denn auch jede intakte CPU wird bei unzureichender Kühlung überhitzen...

LG N.
 

Nobbi56

Ehrenmitglied
Feb 8, 2022
5.884
2.036
Ich vermute, Intel wird zunächst versuchen, dir eine gleichwertrige Austausch-CPU zu senden (könnte auch ein i7 14700 K sein), und nur dann, wen sie keine auf Lager haben, geldwerten Ersatz anbieten.

LG N.
 
  • Gefällt mir!
Reactions: JasonHatProblem
Jul 29, 2024
209
37
Laut BGB hast du im Gewährleistungsfall Anspruch auf Wandelung oder Minderung.
Da in diesem Fall eine Minderung wenig Sinn ergibt, heißt das nichts anderes als Ersatz des defekten Geräts.
Falls es defekt ist. Angesichts der Tatsache, daß der Prozessor zu den "problematischen" gehört, dürfte Intel
wahrscheinlich recht kulant sein und keine Schwierigkeiten machen.

Die Hauptsache ist, daß keine Pins verborgen sind, weil sonst reden sich die heraus, daß es ein Einbaufehler sei.
 
  • Gefällt mir!
Reactions: JasonHatProblem

Nobbi56

Ehrenmitglied
Feb 8, 2022
5.884
2.036
Er meint das bei einem Hitzeschaden die Garantie nach 1,5 Jahren nicht mehr greifen würde

Mich würde interessieren, wie er den "Hitzeschaden" nachgewiesen haben will...:unsure:

Wie gesagt, sowohl alle aktuellen Mainoards als auch alle aktuellen CPus verfügen über "eingebaute" sehr wirksame Mechnismen, die einen "Hitztod" verhindern sollen und können. Es ist mMn nahezu unmöglich, eine CPU allein durch mangelhafte Kühlung zu killen oder beschädigen, soindenr nur durch zu hohe Spannungen.


LG N.
 

JasonHatProblem

Stammgast II
Themen-Ersteller
Mrz 6, 2023
457
25
Hallo, also die Test sind abgeschlossen und anscheinend ist mit CPU, Kühlung und RAM alles in Ordnung.
Das Mainboard soll defekt sein, er meint das das über die Gewährleistung machbar wäre?
 

Nobbi56

Ehrenmitglied
Feb 8, 2022
5.884
2.036
Du hast eine zweijährige Gewährleistungsfrist beim Händler, im ersten Jahr musst du nicht nachweisen, dass der Defekt unverschuldet ist (sog,. Beweislastumkehr). Alleridngs kann der Händler das Board selbst testen und prüfen, ob es tatsächlich defekt ist.

Darüber hinaus bietet Asus in D eine dreijährige Garantie an, die aber ebenfalls über den Händler abzuwickeln ist. Auch der Asus Support kann natürklich selbst testen, ob das Board tatsächlich eiunen Schaden hat.

Ich würde dir also empfehlen, dein Board beim Händler zu reklamieren und möglichst genau zu bschreiben, warum es nach deiner Auffassung defekt ist bzw. was nicht funktioniert.

LG N.