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Moin. Du solltest doch mal im Bios paar Fotos machen , damit ich sehen kann ob deine Festplatte erkannt wird. Ohne Festplatte bootet der PC wahrscheinlich nur ins Bios. Entweder ist sie bereits kaputt oder es liegt ein Verbindungs Problem vor durch den Transport vielleicht.
ah verstehe... ja dann wird's in der Tat schwierig. Allerdings, wenn der PC nicht funktioniert? Ist ja dann ein Fehler ab Werk, dann greift die Gewährleistungspflicht! Die gilt meines Wissens nach 2 Jahre ab Kaufdatum
Du hast ein ganz anderen PC als denn du verlinkt hast.
Laut link sollte es ein 11900K auf einem H510 Mainboard mit 16gb Ram. Auf dem 1. Bild vom BIOS steht aber das du ein 12600K auf einem H610 Mainboard und 32gb Ram hast
Mit dem BIOS F29b (finde nur F29) hast du das aktuelle BIOS vom 15.12.2023. Hast du seit dem probleme?
Doppelpost zusammengeführt:
Was mich noch wundert ist im 1. Bild steht rechts: Kein Bootfähiges de-DEät gefunden. Kenn mich nicht so super damit aus aber sollte er nicht normal von der festplatte mit windows booten?
Du hast ein ganz anderen PC als denn du verlinkt hast.
Laut link sollte es ein 11900K auf einem H510 Mainboard mit 16gb Ram. Auf dem 1. Bild vom BIOS steht aber das du ein 12600K auf einem H610 Mainboard und 32gb Ram hast
Mit dem BIOS F29b (finde nur F29) hast du das aktuelle BIOS vom 15.12.2023. Hast du seit dem probleme?
Doppelpost zusammengeführt:
Was mich noch wundert ist im 1. Bild steht rechts: Kein Bootfähiges de-DEät gefunden. Kenn mich nicht so super damit aus aber sollte er nicht normal von der festplatte mit windows booten?
Laut Bios wird nur die HDD mit 2TB erkannt. Dein System ist komplett verwirrend, welchen Rechner hast du denn gekauft? Auch hier ist die Kombi recht mistig. Ein 12600k auf einem Office Board. Erstens kann man das K überhaupt nicht nutzen und auch hier bezweifle ich das die Spannungswandler deinen i5 ausreichend mit Strom versorgen. Nichts desto trotz wird deine M.2 Festplatte mit Win, nicht im Bios angezeigt, nur die HDD mit 2TB
Laut Bios wird nur die HDD mit 2TB erkannt. Dein System ist komplett verwirrend, welchen Rechner hast du denn gekauft? Auch hier ist die Kombi recht mistig. Ein 12600k auf einem Office Board. Erstens kann man das K überhaupt nicht nutzen und auch hier bezweifle ich das die Spannungswandler deinen i5 ausreichend mit Strom versorgen. Nichts desto trotz wird deine M.2 Festplatte mit Win, nicht im Bios angezeigt, nur die HDD mit 2TB
Naja - der Support des Verkäufers ist nicht günstig, sondern nach dem Gewährleistungsrecht UMSONST zu erledigen! Der PC funktioniert nicht ergo hat er es zu richten zu seinen Kosten.
-> Sage bitte NICHT GARANTIE - sage, du willst das nach dem Gewährleistungsrecht regeln! Ob du den PC erst jetzt ausgepackt und aufgestellt hast, spielt überhaupt keine Rolle dabei! Er muss es richten undzwar so, dass du den Rechner einschaltest und nen paar Sekunden später den windows-Desktop siehst.
Wenn du den Rechner also dahin bringst, dann lasse dir das Funktionieren vor Ort zeigen - dazu hast du das Recht.
Und diesen PC mit diesem ungeeigneten Board als Gaming/Spiele-PC zu bezeichnen ist eine Falschaussage, die sogar sehr viel später noch zur Wandlung, das heisst Geld zurück - berechtigt. Der Rechner entspricht nicht den beworbenen Eigenschaften.
Ich würde auch den PC in dem Fall direkt zum Verkäufer zurückgeben, damit dieser den Fehler behebt. Der Verkäufer muss Sorge tragen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert, und das tut es nicht! Da aber bereits mehr als 30 Tage ab Kaufdatum vergangen sind, ist das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag leider erloschen, d.h. fällt diese Option weg. Die Gewährleistung gilt allerdings innerhalb der EU für 2 Jahre ab dem Kaufdatum, somit kannst du verlangen, dass es aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kostenlos instand gesetzt wird!
Ich würde auch den PC in dem Fall direkt zum Verkäufer zurückgeben, damit dieser den Fehler behebt. Der Verkäufer muss Sorge tragen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert, und das tut es nicht! Da aber bereits mehr als 30 Tage ab Kaufdatum vergangen sind, ist das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag leider erloschen, d.h. fällt diese Option weg. Die Gewährleistung gilt allerdings innerhalb der EU für 2 Jahre ab dem Kaufdatum, somit kannst du verlangen, dass es aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kostenlos instand gesetzt wird!
Ich habe ja extra noch die groß beschriebene Eigenschaft "Gaming-PC" beschrieben. Und dass trifft auf das Mainboard nicht zu. Somit ist das Angebot eine Irreführung - um es mal sanft auszudrücken, man könnte auch anderes dazu sagen. Ich würde das genau so dem Verkäufer - in dem Fall Kaufland - mitteilen. Wenn man feststellt, dass eine Ware in erheblichem Umfang nicht der Artikelbeschreibung entspricht, dann kommt eine Wandlung in Frage und die ist dann nicht an 30 Tage gebunden. Die 30 Tage sind von Käufern nutzbar, ohne Gründe angeben zu MÜSSEN ( sie dürfen aber wenn sie wollen). Stellt der Käufer dann allerdings nach dem Auftauchen von Problemen fest, dass eines der "Herzstücke" vom PC - ohne das der PC garnicht läuft - keine Gaminghardware ist, dann ist die Artikelbeschreibung schlicht gelogen um Mernschen, die nicht oder noch nicht Computersachkenntnisse besitzen, über den Tisch zu ziehen, zu Betrügen meiner meiner Meinung nach.
HINWEIS: Sollte Kaufland von diesem Text Kenntnis erhalten, dann erlaube ich der Forenleitung meinen richtigen Namen und meine emailadresse umgehend mitzuteilen. die dürfen dann gerne beweisen, dass es ein "Gaming-PC" ist und das mit "Gaming" nicht ein 20 Jahre altes "Tetris" oder 30 Jahre altes "Glücksrad" verstanden wird. Solche "Angebote" machen mich stinksauer.
Interssant hier der Punkt, ZITAT aus dem Gesetz: "...
(3) Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie
1.
sich für die gewöhnliche Verwendung eignet,
2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung
a)
der Art der Sache und
b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,
-> 1) Die Beschaffenheit dieses Computers, durch die Verwendung des Office-Mainboards, entspricht sicher nicht dem, was von einem "GAMING-PC" erwartet wird oder werden kann.
-> 2) Das Angebot, das gleichzeitig Werbung und Artikelbechreibung darstellt, beschreibt einen "Gaming-PC" und das ist er per Definition nicht, eben durch das schon bemängelte Office-PC-Mainboard. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Das wäre EIN passender Gesetzestext dazu.
"Erschlage" aber den Verkäufer damit nicht sofort, d.h., behalte die Munition mit größerem Kaliber noch für dich.
Telefoniere oder chatte nicht mit dem Kundensupport - da hast Du keinerlei Beweise über Ausgesprochenes. Die Wahl der Kommunikation sollte hier auf email oder noch besser mit Tinte auf Papier erfolgen und als Einwurfeinschreiben. Drucke es dir zweimal aus und behalte einen Druck davon, damit du immer nachvollziehen kannst, was Du gesagt hast.
Schreibe den Support also freundlich an und erkläre, dass du ein technischer Laie bist und erst jetzt erfahren hast, dass im als "Gaming-PC" beworbenen Gerät ein mainboard steckt, welches definitiv nicht als Gaming-Plattform geignet ist und auch sehr wahrscheinlich nicht genügend mit dem verwendeten Prozessor harmoniert. Schreibe dazu, dass der PC nichteinmal den ersten Start hinbekommt und dass du das schon als Bestätigung des Gesagten verstehst. Und immer freundlich bleiben dabei - Derjenige der es zuerst liest, hat weder die Werbung gemacht noch die Hardware so zusammengestellt. Den musst auf deine Seite ziehen, sodass er dir wirklich gerne helfen möchte
Dass die Kiste gleich von Beginn nicht hochfuhr ist ggf. sogar ein Glücksfall; Stell dir vor, das Teil würde laufen, aber wegen der fehlenden Harmonie zwischen board und CPU würde die ständig heruntertakten oder andere fails produzieren, weil die spannungswandler nicht mitkommen mit der Leistung, die der Prozessor benötigt....du wunderst dich vielleicht irgendwann, wenn dein 1700€-PC im 3D-Mark "Timespy" 9000 Punkte erreicht und jemand stellt seine 11500 Punkte daneben und sagt dir, dass er die mit 5 Jahre alter 700€-Hardware erreicht.... .